Bestätigung der Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern über des Bundesministerium für Finanzen http://evatr.bff-online.de/eVatR
Bestätigung von Freistellungsbescheinigungen (Steuerabzug für Bauleistungen) über des Bundesministerium für Finanzen http://lxzopex1.bfinv.de/eibe